- Generiertes Material ist kein Beweis
- Zuschauer gehen davon aus, dass Bilder im Dokumentarfilm echt sind. Kennzeichne jede generierte oder rekonstruierte Einstellung im Bild oder im Abspann, und nutze nie eine, um ein bestimmtes reales Ereignis so zu zeigen, als wäre es gefilmt worden. Manche Sender und Festivals fragen nach, was generiert wurde.
- Einwilligung für Gesichter und Stimmen
- Interviewte sollten der Aufnahme und der Veröffentlichung schriftlich zustimmen. Wer eine Stimme klont oder ein Foto einer realen Person animiert, braucht deren Erlaubnis. Bei Verstorbenen ist sorgfältig an die Familie und an die Rechtslage vor Ort zu denken.
- Restaurierung verändert das Dokument
- Hochskalieren fügt erfundene Details hinzu, und Kolorierung wählt Farben, die niemand bestätigen kann. Bewahre die unveränderten Originale auf, dokumentiere, was gemacht wurde, und überlege, das Publikum zu informieren, wenn Archivmaterial verändert wurde.
- Rechte an Archiv, Stock und Musik
- Eine Kopie eines Fotos oder Bandes zu besitzen, bedeutet nicht, die Rechte daran zu haben. Stocklizenzen haben Grenzen, und für generierte Musik gelten je nach Tarif unterschiedliche Bedingungen. Kläre alles, bevor der Film in den Vertrieb geht.
- Transkripte und Übersetzungen enthalten Fehler
- Automatische Transkripte verhören sich bei Namen, Zahlen und Akzenten, und eine Übersetzung kann eine Aussage abschwächen oder umkehren. Vergleiche jedes Zitat, das im Bild erscheint, mit der Aufnahme, bei fremdsprachigen Aussagen mit Hilfe einer Person, die die Sprache als Muttersprache spricht.